Wichtige Termine und Informationen zum Wahlverfahren
Im November 2026 wird an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) die Schwerbehindertenvertretung für die nächste vierjährige Amtszeit gewählt.
Die Wahl findet im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz statt. Die Wahlversammlung wird online durchgeführt. Die eigentliche Stimmabgabe erfolgt anschließend schriftlich per Briefwahl.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Termine und den Ablauf der Wahl und die formale Bekanntmachung.
Die wichtigsten Termine auf einen Blick
Datum/ Uhrzeit Termin ab 13.10.2026 formale Bekanntmachung und Information der Wahlberechtigten 03.11.2026/ 10:00 Uhr Wahlversammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz 04.11.–25.11.2026 Briefwahl 25.11.2026/ 16:00 Uhr Öffentliche Öffnung und Auszählung der Briefwahl am Campus Lichtenberg 25.11.2026 Bekanntgabe des Wahlergebnisses 01.12.2026 Beginn der neuen vierjährigen Amtszeit Bitte beachten Sie: Für die Wahl verbindlich sind die im Wahlausschreiben der Vertrauensperson bzw. der Wahlleitung festgelegten Termine und Fristen.
So läuft die Wahl ab
Die SBV-Wahl wird in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt:
Wahlankündigung
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Wahlaushang und Information
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Digitale Wahlversammlung
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Versand der Briefwahlunterlagen
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Schriftliche Stimmabgabe
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Öffentliche Öffnung und Auszählung
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Bekanntgabe des Wahlergebnisses
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Beginn der neuen Amtszeit
1. Vorbereitung der Wahl
Bereits im Vorfeld der Wahl werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.
Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung der Wahlleitung und der Wahlhelfer*innen sowie die Zusammenstellung der erforderlichen Wahlunterlagen.
Am 13. Oktober 2026 werden die für die Wahl erforderlichen Dokumente ausgehängt und die Wahlberechtigten zusätzlich per E-Mail informiert.
2. Die Wahlversammlung findet online statt
Dienstag, 3. November 2026 10:00 Uhr
Die Wahlversammlung wird als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt.
In der Wahlversammlung werden insbesondere:
- die weiteren organisatorischen Schritte der Wahl erläutert. die Wahlleitung gewählt,
- gegebenenfalls Wahlhelfer*innen gewählt,
- die Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder festgelegt,
- Wahlvorschläge für die Vertrauensperson und die stellvertretenden Mitglieder gemacht,
Wichtig: Die Stimmabgabe erfolgt nicht online
Die Videokonferenz ist keine Online-Wahl.
Die Stimme wird nicht
- über die Videokonferenz,
- über einen Chat,
- per Handzeichen,
- über ein Online-Abstimmungstool oder
- über ein digitales Formular
abgegeben.
Die eigentliche Wahl erfolgt anschließend schriftlich per Briefwahl.
3. Versand der Briefwahlunterlagen
Mittwoch, 4. November 2026
Unmittelbar nach der Wahlversammlung werden die Briefwahlunterlagen erstellt und versandt.
Die Wahlberechtigten erhalten die für die schriftliche Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen.
Dazu gehören insbesondere die Stimmzettel, Wahlumschläge und die erforderlichen Erklärungen und Rücksendeunterlagen.
Bitte prüfen Sie die Unterlagen nach Erhalt sorgfältig und geben Sie Ihre Stimme möglichst frühzeitig ab.
4. Briefwahl
4. bis 25. November 2026
Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich per Briefwahl.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen rechtzeitig bei Wahlleitung eingehen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Rücksendung insbesondere die Postlaufzeit.
Wichtig: Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der Wahlunterlagen. Senden Sie Ihre Briefwahlunterlagen deshalb möglichst frühzeitig zurück.
Die konkrete Rückgabefrist und die genaue Uhrzeit ergeben sich aus den Wahlunterlagen bzw. dem Wahlausschreiben.
5. Öffentliche Öffnung und Auszählung
Mittwoch, 25. November 2026 16:00 Uhr am Campus Lichtenberg
Die eingegangenen Briefwahlunterlagen werden öffentlich geöffnet und ausgezählt.
An der Auszählung nehmen insbesondere die Wahlleitung und die Wahlhelfer*innen teil.
Die öffentliche Auszählung dient der transparenten und nachvollziehbaren Feststellung des Wahlergebnisses.
6. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Mittwoch, 25. November 2026
Nach Abschluss der Auszählung wird das Wahlergebnis bekanntgegeben.
Die Bekanntgabe erfolgt entsprechend dem vorgesehenen Verfahren insbesondere durch:
- Aushang,
- Information der Wahlberechtigten und
- Mitteilung an die Kandidat*innen und die Dienststelle.
7. Möglichkeit der Wahlanfechtung
Ab 26. November 2026
Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses besteht die Möglichkeit, die Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen anzufechten.
Die Einzelheiten und Fristen ergeben sich aus den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und dem Wahlausschreiben.
8. Beginn der neuen Amtszeit
Dienstag, 1. Dezember 2026
Die neue Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beginnt am 1. Dezember 2026 und dauert vier Jahre.
Vertraulichkeit der digitalen Wahlversammlung
Bei der Teilnahme an der Video- oder Telefonkonferenz ist darauf zu achten, dass keine unberechtigten Personen den Inhalt der Wahlversammlung mithören oder mitverfolgen können.
Die Wahlversammlung wird nicht aufgezeichnet.
Bitte verwenden Sie für die Teilnahme ausschließlich den von der SBV bereitgestellten Zugang.
Wer kann wählen? (Aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt sind die schwerbehinderten Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Beschäftigten der HWR Berlin, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson.
Wer kann kandidieren? (Passives Wahlrecht)
Der Kreis der Personen, die zur Schwerbehindertenvertretung gewählt werden können, ist enger gefasst als der Kreis der Personen mit aktivem Wahlrecht.
Danach ist nur wählbar, wer:
- in der Dienststelle tätig ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- am Wahltag seit mindestens sechs Monaten der Dienststelle angehört und
- nicht kraft Gesetzes von der Wählbarkeit zum Personalrat ausgeschlossen ist.
Der genannte Peronenkreis kann für das Amt der
- Vertrauensperson und
- stellvertretenden Mitglieder
kandidieren bzw. vorgeschlagen werden.
Die Einzelheiten des Wahlvorschlagsverfahrens werden durch die Vertrauensperson bekanntgegeben und Sie können sich bei Interesse zur Kandidatur gerne melden bei:
E-Mail: sbv@hwr-berlin.de
Warum ist die Wahl wichtig?
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten an der HWR Berlin.
Sie setzt sich insbesondere für
- die Wahrung der Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter,
- barrierefreie Arbeitsbedingungen,
- die Sicherung von Arbeitsplätzen,
- angemessene Arbeitsplatzanpassungen,
- Nachteilsausgleiche,
- Prävention und BEM sowie
- die Beteiligung bei personellen und organisatorischen Maßnahmen
ein.
Fragen zur SBV-Wahl?
Bei Fragen zum Wahlverfahren, zur Wahlberechtigung oder zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die SBV.
E-Mail: sbv@hwr-berlin.de
Rechtsgrundlagen
Das Wahlverfahren richtet sich insbesondere nach den Vorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).
Die besonderen Regelungen für das vereinfachte Wahlverfahren mit einer Wahlversammlung als Video- oder Telefonkonferenz sind zu beachten.
Hinweis: Diese Internetseite dient der Information. Maßgeblich und verbindlich sind das Wahlausschreiben sowie die von der Vertrauenspesron bekanntgegebenen Termine und Fristen.
